Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbrauchern gem. § 312d BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen kann der Verbraucher seine Willenserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen und ist dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.

Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,
  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren,
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
  • zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
  • die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden.
  • zur Lieferung von Frischwaren (z. B. Blumen)

Das Widerrufsrecht kann u. U. durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Das Recht des Verbrauchers auf Widerruf (bzw. Rückgabe) ist nicht abdingbar, es kann also nicht vertraglich ausgeschlossen werden.